Der Ortsgeschichtsverein Engi
Inhalt
Ziele
Wir erforschen die Geschichte von Engi und Umgebung und dokumentieren sie im Internet, in Publikationen, Vorträgen und Ausstellungen.
Mitgliedschaft
Unsere Tätigkeit ist mit Kosten verbunden. Wir sind deshalb auf Ihre Unterstützung angewiesen. Werden Sie bei uns Mitglied.
Mitgliederbeiträge:
- Einzelmitglied 25.—
- Ehepaar 40.—
- Kollektivmitglied 75.— pro Jahr
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Impressum
Kontakt
1Ortsgeschichtsverein Engi
2Leni Takihara
3Allmeindstrasse 33
48765 Engi
Vorstand
- Rolf Stöckli (Präsident)
- Didi Bäbler
- Julia Dällenbach (Kassierin)
- Leni Takihara
Vereinsgeschichte
Unser Verein besteht seit 1995. Er wurde ursprünglich gegründet, um die Publikation des ortsgeschichtlichen Dokumentationsbandes «Engi – Ein historischer Spaziergang» zu unterstützen. Seither wurden viele weitere Projekte erfolgreich durchgeführt. Die jeweils im ersten Halbjahr stattfindenden Hauptversammlungen werden gerne auch von Heimweh-Engelern besucht. Der Ortsgeschichtsverein hat zurzeit ungefähr 230 Mitglieder.
Organisation
Statuten
Artikel 1
Der Ortsgeschichtsverein Engi bildet einen Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd. Er wurde am 30.06.1993 unter dem Namen «Verein zur Erforschung und Dokumentation der Ortsgeschichte von Engi» gegründet.
Artikel 2
Der Zweck des Vereins ist die Erforschung und Dokumentation der Ortsgeschichte von Engi und Umgebung und die Bereitstellung der dafür benötigten Mittel. Ausserdem kann der Verein jede Tätigkeit ausüben oder unterstützen, die der Erreichung dieses Zwecks dient.
Artikel 3
Die Mitgliedschaft steht jeder Person offen, die gewillt ist, dem Vereinszweck zu dienen. Sie wird mit der schriftlichen Beitrittserklärung rechtskräftig und erlischt mit der schriftlichen Mitteilung an den Vorstand. Der Jahresbeitrag beträgt für ein Einzelmitglied maximal Fr. 50.-, für Ehepaare maximal Fr. 80.- und für Kollektivmitglieder maximal Fr. 150.-. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 4
Vereinsorgane sind:
- Hauptversammlung
- Vorstand, bestehend aus drei bis sieben Mitgliedern (mindestens PräsidentIn, KassierIn, AktuarIn)
- Rechnungsrevisoren
Artikel 5
Das Vereinsjahr sowie das Rechnungsjahr entsprechen dem Kalenderjahr. Die jährliche Hauptversammlung ist das oberste Organ des Ortsgeschichtsvereins. Sie findet jeweils in der ersten Jahreshälfte statt und behandelt die folgenden statutarischen Geschäfte:
- Jahresbericht
- Jahresrechnung
- Wahl des Präsidiums, des übrigen Vorstands und der Rechnungsrevisoren (im 4-Jahreszyklus)
- Festsetzung des Jahresbeitrags
- Verschiedenes
Eine Statutenrevision muss ausdrücklich traktandiert sein und bedarf einer Zweidrittels-Mehrheit aller an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder.
Ausserordentliche Hauptversammlungen können jederzeit einberufen werden, wenn es der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder verlangen.
Artikel 6
Die Ausgabenkompetenz des Vorstands für Projekte und Anschaffungen darf pro Rechnungsjahr den Gesamtbetrag von 10'000 Franken nicht übersteigen.
Artikel 7
Das Vereinsvermögen bestand im Zeitpunkt der Vereinsgründung aus einem Legat von Frau Hedwig Meyer-Streiff sel. Es muss für die Ziele des Ortsgeschichtsvereins eingesetzt werden. Einnahmen- oder Ausgabenüberschüsse werden dem Vermögen gutgeschrieben bzw. belastet. Im Falle einer Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen gemäss Beschluss des Vorstands an kulturelle Institutionen in Glarus Süd.
Artikel 8
Die rechtsverbindliche Unterschrift ist dem Präsidenten / der Präsidentin des Vereins zusammen mit einem Mitglied des Vorstands vorbehalten.
Diese Statuten ersetzen die Statuten vom 16.12.1993, 20.03.2004 und 17.03.2007. Sie wurden an der heutigen ordentlichen Hauptversammlung genehmigt und treten sofort in Kraft.
Engi, 29.03.2025